• Sektion Tennis - Amateursportverein Vals

Spiel- und Platz­ordnung

Durch das Buchen einer Stunde, erkennt der Spieler die Spiel- und Platzordnung an.

Sportliches Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme sind die Grundlagen für eine freundliche Atmosphäre innerhalb unserer Gesellschaft und werden deshalb von allen Mitgliedern und Gästen unserer Struktur erwartet.

Es ist unser Bestreben, die Sportanlagen bestmöglich zu erhalten, sowie vor Beschädigungen und vor Verschmutzungen zu bewahren, deshalb haben wir diese Spiel- und Platzordnung ausgearbeitet. Bei wiederholten groben Verstößen einzelner Personen behält es sich die Sektion– bzw. Vereinsleitung vor, diese vom Verein auszuschließen oder im Falle von Gastspieler/innen, diese des Platzes zu verweisen.

Vor dem Spielen muss der Platz über das Online Buchungssystem https://jochtal.tennisplatz.info/reservierung reserviert werden. Alle Nutzer des Platzes müssen eingebucht werden. Der entsprechende Betrag wird direkt über das Buchungsportal bezahlt. Wer ohne Bezahlung beim Spielen angetroffen wird, bezahlt den doppelten Betrag und riskiert im Wiederholungsfall Hallenverbot oder den Einzug der Saisonkarte.

Die gebuchte Stunde beginnt immer zur vollen Stunde und dauert 60 Minuten. Auch wenn kein Nachfolgespieler da ist, ist das Spielfeld zu räumen. Die Buchungszeit inkludiert die Zeiten für die obligatorische Platzpflege (Platz abziehen, Linien säubern und Bänke räumen).

Die Öffnungszeiten der Halle sind von 08:00 Uhr – 22.00 Uhr.

Die Benutzbarkeit der Plätze wird von den zuständigen Funktionären (Platzwarte und Sektionsleitung) festgestellt. Nach Ausbesserungsarbeiten oder anderen Ereignisse, die eine Bespielbarkeit des Platzes nicht zulassen, können die Plätze von den genannten Personen gesperrt werden.

Der Platzwart ist berechtigt, auch gebuchte Plätze zu sperren. Der Vorstand, der Platzwart sowie von diesen beauftragte Personen haben das Recht, Platz- und Buchungskontrollen durchzuführen, auch in Bezug auf die Korrektheit der Reservierung und der anwesenden Personen.

Bei Meisterschaftsspielen und Turnieren sind sämtliche Plätze, die zur Durchführung benötigt werden, für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt. Die Sperre ist im Buchungsprogramm ersichtlich.

  • Die Tennisplätze dürfen nur mit sauberen Sportschuhen, die für die Beschaffenheit des Platzes geeignet sind, betreten werden. Straßenschuhe oder Schuhe mit Absätzen sind nicht erlaubt. Die Tennisschuhe dürfen grundsätzlich erst in den Umkleidekabinen angezogen werden.
  • Das Spielen auf den Plätzen ist nur in Trainingssportbekleidung gestattet.
  • Die Einrichtung der Tennishalle ist schonend zu behandeln. Benutzer der Halle haften für verursachte Schäden. Getränke dürfen nur in geschlossenen Behältern mit in die Halle genommen werden.
  • Das Rauchen in der Halle und in den Umkleideräumen ist nicht gestattet.
  • Es ist strengstens untersagt, Tiere, insbesondere Hunde und Katzen, in die Halle mitzubringen.
  • Zum Umkleiden der Tennisspieler-/innen steht jeweils eine bezeichnete Kabine zur Verfügung.
  • Die Toiletten, Umkleideräume und Duschen sind sauber zu halten. Bitte in den Duschen abtrocknen, um die Umkleideräume trocken zu halten.
  • Das Betreten der Tennisplätze ist nur den Mitgliedern und Gästen, welche eine Stunde gebucht haben, gestattet. Eltern von Kleinkindern werden im eigenen Interesse ersucht, diese von den Plätzen fernzuhalten, um Unfälle zu vermeiden.
  • Für die Ordnung und Sauberkeit auf den Plätzen und in den Umkleiden sind alle Benutzer gleichermaßen verantwortlich.
  • Abfall gehört in die dafür vorgesehenen Behälter. Bitte beachtet unsere Recyclingregeln.
  • Geschirr von der Gastronomie muss wieder zurückgebracht werden.
  • Nach der Benutzung ist der gesamte Platz (inkl. der Ausläufe) abzuziehen. Hierbei hat das Abziehen vorzugsweise in immer kleiner werdenden Kreisen von außen nach innen zu erfolgen. So ist gewährleistet, dass das Granulat auch auf dem Platz bleibt und nicht an die Seite gekehrt wird.
  • Die Abzugsmatten sind aus dem Laufbereich zu entfernen.
  • Ungebührliches Lärmen, Ablenken der Spieler, Betreten der Plätze durch Unbeteiligte und ähnlich spielstörendes Verhalten sind zu unterlassen.
  • Für vorsätzliche und fahrlässige Beschädigungen der Anlage haftet der Verursacher. Im Wiederholungsfall erfolgt Anlageverbot.

Weisungsbefugt sind:

  • der Gaststättenbetreiber,
  • der Platzwart,
  • der Trainer,
  • und alle Vorstandsmitglieder.

Sie haben das Recht, bei Verstößen gegen die Spiel- und Platzordnung, Mitglieder und Gäste zum Verlassen der Tennisplätze aufzufordern. Im Weiteren kann dies mit Spielverbot geahndet werden.

Der Sportverein Vals übernimmt gegenüber Besuchern, Mitgliedern und Gästen keine Haftung bei Unfällen, Verlusten, Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art und unabhängig vom Grund. Dies gilt innerhalb und außerhalb der Anlage und beinhaltet auch die Zufahrten und Parkplätze.

Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen, Verlusten an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen jeder Art, sowie bei Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen. Der Sportverein Vals haftet für keinerlei Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund. Haftungsansprüche, welcher Art auch immer, können gegenüber dem Verein nicht geltend gemacht werden.

Die ausgehängte Spiel– und Platzordnung wird mit der Inanspruchnahme der Platzanlage anerkannt.

Das Spielen auf allen Plätzen bzw. Sport- und Spielmöglichkeiten der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.

Aktivitäten und Spiel­betriebs­informationen des Sportvereins Vals werden dieser Website veröffentlicht.

Technische Mängel oder Schäden der Tennisanlage sind unverzüglich mittels E-Mail an tennis@asv-vals.it zu melden.

Verstöße können das Spiel sofort beenden oder im Wieder­holungs­fall auch Hallen­verbot bedeuten. Mit der Belegung werden auch alle anderen gültigen Geschäfts­bedingungen des Sportverein Vals anerkannt.